Europaparlaments- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

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Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Gleichzeitig finden in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen statt. Die Stralsunderinnen und Stralsunder wählen an diesem Tag ihre neue Stadtvertretung (Bürgerschaft) und einen neuen Kreistag für den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Wahlberechtigt zur Europawahl und zur Kommunalwahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Staaten der Europäischen Union seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im jeweiligen Wahlgebiet innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausführliche Informationen zur Europaparlamentswahl finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin. Für die Wahl des Europaparlaments und des Kreistages ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Vorpommern-Rügen zuständig.

Die Wahl der Bürgerschaft wird durch das Wahlbüro der Hansestadt Stralsund organisiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 6. bis zum 18. Mai 2024 zugestellt.

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Verstärkung für die Wahlvorstände gesucht

Damit am Wahltag zur Stimmabgabe und Auszählung alles reibungslos abläuft, haben sich bereits rund 300 ehrenamtlich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet. Dies reicht aber leider noch nicht aus, um alle Wahlvorstände wie geplant mit acht Personen zu besetzen. Es fehlen noch mindestens 50 Freiwillige, vor allem in Grünhufe, Knieper West und zur Auszählung der Briefwahlstimmen. 

Außerdem werden für die Bildung einer Einsatzreserve noch etwa 30 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht, die möglichst flexibel sind und kurzfristig – also bei Bedarf auch erst am Wahltag – einspringen.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Informationsmaterial über die zu erfüllenden Aufgaben wird zur Verfügung gestellt. Für Wahlvorsteher und Schriftführer finden im Mai 2024 Schulungen statt. Dazu werden noch separate Einladungen verschickt.

Einzige Voraussetzung für den Einsatz als Wahlhelfer ist: Sie müssen wahlberechtigt sein. Wenn Sie also  mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche bzw. eine EU-Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Stralsund haben, dann verstärken Sie die Wahlvorstände und melden Sie sich über die Internetseite www.stralsund.de/wahlhelfer.

Für Fragen steht das Wahlbüro unter der Telefonnummer 03831 252 450 zur Verfügung.

Informationsmaterial für Wahlhelfer:
Aufgaben der Wahlvorstände
Ablauf des Wahltages
Aufgaben der Briefwahlvorstände
Ablauf des Wahltages für Briefwahlvorstände

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Informationen zur Briefwahl

Das Briefwahlbüro ist ab dem 13. Mai 2024 im Ordnungsamt, Schillstraße 5-7, geöffnet. Dort werden die Anträge zur Briefwahl bearbeitet und die Wahlunterlagen für den Versand zu den Wahlberechtigten vorbereitet. Anträge auf Briefwahlunterlagen müssen nicht begründet werden und können (ab dem 26.04.2024) online über das Serviceportal OpenR@thaus, mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich gestellt werden. Die telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können entgeltfrei an die Hansestadt Stralsund zurückgeschickt werden. Die Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 13. Mai 2024.

Im Briefwahlbüro können die Briefwahlunterlagen auch persönlich abgeholt werden. Dies jedoch ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Die Termine können (ab dem 06.05.2024) online über das Serviceportal OpenR@thaus oder telefonisch unter 03831 252 444 reserviert werden.

Anleitung zur Briefwahl

Hausanschrift
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Wahlbüro
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