Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot

Ausnahmegenehmigungen zum Sonntagsfahrverbot dürfen nur in dringenden Fällen erteilt werden.

Folgende Beförderungsgründe können z.B. zur Ausnahmegenehmigung führen:

  • Ausrüstungsgegenstände für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen
  • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
  • Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränke

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Planung und Straßenbau
Jana Scholz
Telefon
03831 253 573
Telefax
03831 252 53 573
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
Unsere Sprechzeiten
Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Donnerstag
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung